Alte Gesetze und neue Gemüse sind die besten. (Deutsches Sprichwort)

Nun wie dem auch sei. Am 1. Januar 2013 ist ein neues Rechnungslegungsrecht in Kraft getreten. Ab 1. Januar 2015 muss es zwingend angewendet werden. Die Regelungen sind im Obligationenrecht (OR) zu finden: Zweiunddreissigster Titel: Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung (OR Artikel 957 ff).

Das Gesetzt schreibt eine Mindestgliederung in Art. 959a OR bzw. 959b OR vor. Eine tiefergehende Gliederung ist möglich und allenfalls auch geboten.

Neu haben alle Unternehmen einen Anhang zu erstellen. Dieser ergänzt und erläutert die anderen Bestandteile der Jahresrechnung (Art. 959c Abs.3: Einzelunternehmen und Personengesellschaften können auf die Erstellung des Anhangs verzichten, wenn sie nicht zur Rechnungslegung nach den Vorschriften für grössere Unternehmen verpflichtet sind).

Wir beraten Sie gerne bei der Neugestaltung des Kontoplans, der Jahresrechnung und des Anhangs.

Werner Schnyder
Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling