Sozialversicherungsbeiträge 2016

Es ist nicht gleich winzig, was weniger als sehr gross ist.

(lateinisches  Sprichwort)

Die Beiträge an die Erwerbsersatzordnung sinken ab 01.01.2016 um 0.05%. Keine sehr grosse Senkung aber besser als eine Zunahme allemal.

Änderungen bei den Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab 01.01.2016

Der Beitragssatz an die Erwerbsersatzordnung (EO) sinkt von 0,5 % auf 0,45 % des Bruttolohnes. Der Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil be­trägt je 0,225 %. Der Beitragssatz an die AHV/IV/EO beträgt somit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber neu 10,25 % (Total) oder je 5.125% ab 01.01.2016. Bisher lag dieser Satz bei 5.15%.

Der maximal versicherte Verdienst in der obligatorischen Unfallversicherung wird von 126 000 Franken auf 148 200 Franken Bruttojahreslohn erhöht.

Der Beitragssatz an die Arbeitslosenversicherung (ALV) von 2,2 % (je ½ Arbeitgeber und Arbeitnehmer) vom massgebenden Lohn wird bis zur Höchstgrenze von 148 200 Franken er­hoben. Für Lohnanteile über 148 200 Franken beträgt der Beitragssatz an die ALV 1 % (je ½ Arbeitgeber und Arbeitnehmer) des massgebenden Jahreslohnes (nach oben unbegrenzt).

Passen Sie die neuen Werte in Ihrem Lohnsystem rechtzeitig an. Aber auch nicht zu früh! Sie gelten ab 01.01.2016. Zuerst also alle Abrechnungen 2015 erstellen.  Bei Fragen und Unklarheiten helfen wir Ihnen gerne.

W.Schnyder

02. Dezember 2015