Mehrwertsteuer 2018

Das Schöne am Steuern zahlen: es macht nicht süchtig.
(Kalenderspruch)

Steuersätze bis 31.12.2017:
Normalsatz 8,0 %; reduzierter Steuersatz 2,5 %; Sondersatz 3,8 %.

Steuersätze ab 01.01.2018:
Normalsatz 7,7 %; reduzierter Steuersatz 2,5 %; Sondersatz 3,7 %.

Übersicht:

Bisher neu
Normalsatz 8.0% 7.7%
Reduzierter Steuersatz 2.5% 2.5%
Sondersatz Beherbergung 3.8% 3.7%

Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung.

Bis zum 31. Dezember 2017 erbrachte Leistungen unterliegen grundsätzlich den bisherigen, ab dem 1. Januar 2018 erbrachte Leistungen den neuen Steuersätzen.

Werden Leistungen, die sowohl den bisherigen als auch den neuen Steuersätzen unterliegen, auf derselben Rechnung aufgeführt, muss das Datum oder der Zeitraum der Leistungserbringung und der jeweils darauf entfallende Betragsanteil getrennt ausgewiesen werden. Ist dies nicht der Fall, sind die gesamten fakturierten Leistungen mit den bisherigen Steuersätzen abzurechnen.

Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Anpassung der betroffenen Software (Fakturierung Buchhaltung). Wir beraten Sie gerne.

W. Schnyder

07. Dezember 2017